Sehr geehrter Besucher
Dieser Webservice richtet sich primär an Betreiber von Online-Shops und andere Unternehmungen und Personen, die regelmässig geschäftlichen Umgang mit ausländischen Umsatzsteuer-Ident-Nummern (USt-IdNr) haben.
Das Bundeszentralamt für Steuern sagt deutlich aus, daß dem Unternehmer bei der Entgegennahme und der steuerrelevanten Verarbeitung der USt-IdNr des Geschäftspartners eine besondere Sorgfaltspflicht obliegt. Es reicht also nicht, bei gegebener USt-IdNr den Nachweis zu Erbringen, daß die Ware oder Dienstleistung Deutschland verlassen hat. Vielmehr muß auch der Nachweis erbracht werden, daß die Umsatzsteuerbefreiung für die Lieferung ins EU-Ausland rechtmässig war.
Dies geht, so das Bundeszentralamt für Steuern, nur durch eine qualifizierte Bestätigungsabfrage.
Auf den Seiten des Amtes wird zwar beschrieben, wie man diese qualifizierte Bestätigung über eine HTTP-Schnittstelle online anfordern kann. Doch mangels eines entsprechenden Formulars und Webservice, der in der Lage ist, das Ergebnis adäquat aufzubereiten, wird dies für den Laien zur Geduldsprobe.
Erschwerend kommt hinzu, daß man sich bei häufiger Verarbeitung ausländischer USt-IdNr viel Zeit und Aufwand sparen könnte, wenn man vorher wüßte, ob die zu prüfende USt-IdNr überhaupt gültig sein kann (Schreibfehler, Zahlendreher, Betrugsabsicht zur Einsparung der deutschen Umsatzsteuer bei Warenbezug, etc.).
Und genau hier setzt unser Webservice an.
Sie prüfen hier online sofort, ob eine Umsatzsteuer-Ident-Nummer dem synthaktischen Aufbau des jeweiligen EU-Landes entspricht.
Wenn das der Fall ist, wird sie als gültig gemeldet, und Sie können mit der weiteren Verarbeitung beginnen. Andernfalls sollten Sie umgehend Rücksprache mit Ihrem Geschäftspartner halten.
Wichtig: Unsere Prüfung gibt keine Aussage darüber, ob diese USt-IdNr überhaupt zugeteilt ist und wenn ja, ob sie Ihrem Geschäftspartner gehört. Es wird nur auf formale Richtigkeit geprüft!
Ab sofort liefern wir hier den beim Bundeszentralamt für Steuern fehlenden Webservice nach, der es Ihnen ermöglicht, direkt online eine qualifizierte Bestätigungsabfrage durchzuführen. Wenn gewünscht, kann dann auch automatisch eine Meldung ans Bundeszentralamt für Steuern erfolgen, so daß Sie auf postalischem Weg nochmals Ihre qualifizierte Bestätigungsabfrage in Papierform für Ihre Unterlagen erhalten.
In Kürze kommt dann die Bereitstellung als modularer Webservice, der direkt in Ihre eigenen Anwendungen und Shops integriert werden kann, um diese zeit- und personalintensiven Vorgänge zu automatisieren.

